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Die Jugendpflege umfaßt die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Diese Aufgaben werden vom Jugendamt wahrgenommen. Die Jugendpflege stellt Angebote zur Verfügung, die an die Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt werden. Sie sollen zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen.
Jeder Landkreis hat zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendarbeit mindestens eine/n Kreisjugendpfleger/in einzustellen. Beim Landkreis Vechta ist dies Rudolf Bröer, Tel. 04441/898-2192, E-Mail: 2122@landkreis-vechta.de.
Zu den Aufgaben gehören im Wesentlichen:
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Jugendarbeit wird von einer Vielzahl von Verbänden, Gruppen, Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und von den Jugendämtern angeboten. Sie erstreckt sich in der Regel auf junge Menschen von 6 bis 26 Jahren. Schwerpunkten der Jugendarbeit sind u.a.:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung;
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit;
- arbeitswelt- , schul-, familienbezogene Jugendarbeit;
- internationale Jugendarbeit;
- Kinder- und Jugenderholung;
- Jugendberatung.
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