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Ravensberger Str. 20 49377 Vechta
Fax: 04441/898-1037
hauptamt@landkreis-vechta.de
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Amtsleiter:
Horst Hinrichs
Tel: 04441/898-0
Email schreiben
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)
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Stellvertreter:
Uwe Lienesch
Tel: 04441/898-0
Email schreiben
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Kurzportrait
Eine öffentliche Verwaltung wie die des Landkreises Vechta mit 550 MitarbeiterInnen kommt nicht ohne eine Organisationseinheit für die "Verwaltung der Verwaltung" aus. Diese Aufgabe nimmt bei der Kreisverwaltung das Amt für zentrale Aufgaben wahr.
Damit jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter weiß, was zu tun und welche Aufgaben zu erledigen sind, sind die Aufgabengliederung, die Aufgaben- und die Geschäftsverteilung zu organisieren und jeweils den neuesten strukturellen und personellen Entwicklungen anzupassen. Hierzu gehören u.a. die Durchführung von komplexen Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die Arbeit mit interkommunalen Kennzahlen- und Leistungsvergleichen und daraus folgende Maßnahmen zur Organisationsentwicklung und Verwaltungsrationalisierung.
Als Ansprechpartner für die Personalangelegenheiten aller Bereiche betreut das Amt 10 insgesamt rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Wie in jedem modernen Unternehmen wird dabei besonderer Wert auf eine qualifizerte Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter gelegt, um den sich ständig ändernden Anforderungen gerecht werden zu können. Weiter werden unter anderem der Personalbedarf ermittelt, der Stellenplan aufgestellt und Einstellungen vorbereitet. Ebenso werden die Gehälter der Mitarbeiter berechnet und ausgezahlt.
Ohne den Einsatz einer hochentwickelten elektronischen Datenverarbeitung und Telekommunikationseinrichtungen läuft in einer modernen Verwaltung absolut nichts mehr. Allein 80 verschiedene Fachanwendungsprogramme sind bei der Kreisverwaltung derzeit im Einsatz. Die EDV-Spezialisten der Kreisverwaltung halten die Systeme stets auf dem neuesten Stand. Dazu sind ständig die neuesten Entwicklungen auf diesem enorm umfangreichen Markt zu beobachten und entsprechend anzupassen. Eine ständige Weiter- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Abteilung ist hier unerlässlich. In diesem Zusammenhang muss auch der immer wichtiger werdende Datenschutz beachtet werden.
Die Aufgabe "Organisation des Geschäftsganges" kann beschrieben werden mit folgenden Aufgaben:
- allgemeine und besondere Dienstanweisungen
- Betreiben des zentralen Schreibdienstes für die Kreisverwaltung
- die zentrale Hausdruckerei
- den Post- und Kommunikationsdienst
- die zentrale Beschaffung der Büroeinrichtungen
- die Führung des Zentralarchivs und der zentralen Registratur
- der Einsatz der Dienstfahrzeuge
- den Hausmeisterdienst
- die Bewirtschaftung der Dienstgebäude.
Die "Geschäftsführung für den Kreistag und für den Kreisausschuss" wird vom Amt für zentrale Aufgaben wahrgenommen. Für diese politischen Gremien werden Beschlüsse und Grundsatzentscheidungen vorbereitet.
Die zentrale Zusammenführung von Ergebnissen von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie von Volksbegehren sind immer wiederkehrende Aufgaben wie auch die Erhebung von vielen statistischen Grunddaten.
Das Amt für zentrale Aufgaben ist auch für alle Belange der Finanzen des Landkreises Vechta verantwortlich. So werden hier u. a. der Haushaltsplan, die Haushaltssatzung, der Finanzplan sowie die Jahresrechnung erstellt.
Der Haushaltsplan, der alle für das Haushaltsjahr (=Wirtschaftsjahr) erwarteten Einnahmen und Ausgaben enthält, ist die wichtigste Grundlage für die Arbeit der Kreisverwaltung. Ohne die nötigen finanziellen Mittel (Haushaltsmittel) können die jeweiligen Maßnahmen/Aufgaben - wie z. B. der Straßenbau - nicht durchgeführt werden.
Für sämtliche Geldgeschäfte, die im Namen des Landkreises Vechta abgewickelt werden, ist die Kreiskasse zuständig. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen also "durch die Kreiskasse laufen".
Weitere Aufgaben sind die Verwaltung des Vermögens (z. B. bei Beteiligungen, Vergabe von Darlehen) sowie der Liegenschaften (z. B. Grundstücke und Grundvermögen) des Landkreises Vechta.
Auch wird die Aufgabe der Kommunalaufsicht (=Rechtsaufsicht) über die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Vechta vom Amt für zentrale Aufgaben wahrgenommen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für zentrale Aufgaben verantwortlich sind für einen reibungslosen Ablauf des innerbetrieblichen Geschäftsganges, das Personalmangement und die Ausstattung der Kreisverwaltung mit Finanzmitteln, als "Nahtstelle" zwischen Politik und Verwaltung dienen, die Kommunalaufsicht wahrnehmen sowie die Durchführung von Wahlen als eine der wichtigsten Grundlagen unseres Zusammenlebens zu gewährleisten haben.
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