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Ravensberger Str. 20 49377 Vechta
Fax: 04441/898-1037
hauptamt@landkreis-vechta.de
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Amtsleiter:
Horst Hinrichs
Tel: 04441/898-0
Email schreiben
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)
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Stellvertreter:
Uwe Lienesch
Tel: 04441/898-0
Email schreiben
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Kreisumlage und Finanzausgleich, Vermögensverwaltung
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Kreisumlage und Finanzausgleich
Die Landkreise erhalten kaum Steuern als eigene Einnahmen, sondern erheben nach dem Finanzausgleichsgesetz von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kreisumlage. Die Höhe der Kreisumlage richtet sich nach dem Finanzbedarf des Landkreises.
Weiterhin erhält der Landkreis Vechta nach dem Nds. Finanzausgleichgesetz vom Land Niedersachsen Zuweisungen zur Erledigung seiner Aufgaben. Diese Zuweisungen werden schlüsselmäßig nach Einwohnerzahl und Steuerkraft an die Kommunen verteilt.
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Vermögensverwaltung
Hier sind die ausgegebenen Darlehen - z. B. für Wohnungsbau - zu verwalten, d. h. es ist ein Zins und Tilgungsplan zu fertigen, dessen Einhaltung (=Zahlungseingang des Schuldendienstes) gewährleistet wird.
Ferner sind die Schulden zu bearbeiten, die der Landkreis Vechta zur Haushaltsfinanzierung durch Kreditaufnahmen machen mußte. Dazu wird u.a. sichergestellt, dass die fälligen Zins- und Tilgungsbeträge fristgerecht gezahlt werden können.
Zur Vermögensverwaltung gehört auch die Beteiligung des Landkreises Vechta an Wirtschaftsunternehmen (z. B. Gewobau GmbH).
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