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Programmanwendungsprüfung
Prüfung der Programme, soweit die Kassengeschäfte und das Rechnungswesen ganz oder zum Teil automatisiert sind.
Werden die Kassengeschäfte und das Rechnungswesen ganz oder zum Teil automatisiert, so ist dem Rechnungsprüfungsamt Gelegenheit zu geben, die Unbedenklichkeit der Programme vor ihrer Anwendung festzustellen.
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