Schwarzarbeitsbekämpfung
Aufgabe der Schwarzarbeitsbekämpfung ist die Verfolgung von Verstößen gegen Bestimmungen nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung auf Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist auch im Landkreis Vechta von stetig zunehmender Bedeutung. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist die Palette der Verstöße weit gefächert. Für den überwiegenden Teil der gesetzlich normierten Verfolgungsaufgaben liegt die Zuständigkeit bei den Behörden der Zollverwaltung. Dies ist für den Bereich des Landkreises Vechta das Hauptzollamt in Osnabrück, Meller Str. 272, 49082 Osnabrück, Tel. 0541-2009-0.
Der Landkreis Vechta ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständig für die Verfolgung von Verstößen in folgenden Bereichen :
. Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 Gewerbeordnung) . Verpflichtung zum Erwerb der erforderlichen Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung ) . Selbständiger Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle
|