Rechts- und Ordnungsamt
Amt 32

Kurzportrait
 
Zentrale Bußgeldstelle
 
Versammlungs-, Vereins- und Sammlungswesen
 
Gaststätten- und Gewerberecht
 
Jagdangelegenheiten
 
Haltung gefährlicher Tiere
 
Ausländerwesen
 
Einbürgerung
 
Zivil- und Wehrdienstangelegenheiten
 
Feuerschutz & Rettungsdienst
 
Katastrophenschutz
 
Schwarzarbeitsbekämpfung
 
Schornsteinfegerwesen
 
Namensänderung- und Meldewesen
 
Einweisung psychisch erkrankter Personen
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1031
ordnungsamt@landkreis-vechta.de

Amtsleiterin:
Jutta Wagner
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Für das Ausländeramt gelten abweichende Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr
Do.: 14.30 - 18.00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

    

Schwarzarbeitsbekämpfung

Aufgabe der Schwarzarbeitsbekämpfung ist die Verfolgung von Verstößen gegen Bestimmungen nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung auf Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist auch im Landkreis Vechta von stetig zunehmender Bedeutung. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist die Palette der Verstöße weit gefächert.
Für den überwiegenden Teil der gesetzlich normierten Verfolgungsaufgaben liegt die Zuständigkeit bei den Behörden der Zollverwaltung. Dies ist für den Bereich des Landkreises Vechta das Hauptzollamt in Osnabrück, Meller Str. 272, 49082 Osnabrück, Tel. 0541-2009-0.

Der Landkreis Vechta ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständig für die Verfolgung von Verstößen in folgenden Bereichen :

. Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 Gewerbeordnung)
. Verpflichtung zum Erwerb der erforderlichen Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung )
. Selbständiger Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle