Schornsteinfegerwesen
Die Aufgabe des Schornsteinfegerwesen ist die Bestellung und Aufsicht der Bezirksschornsteinfegermeister sowie die Kontrolle über die Einhaltung der Regelungen der Kehr- und Überprüfungsverordnung.
Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen. Diese Arbeiten werden nach dem Schornsteinfegergesetz vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger wahrgenommen. Dieser unterliegt in seiner Arbeit der Aufsicht des Landkreises. Die Aufsicht erstreckt sich dabei von der Bestellung der Bezirksschornsteinfegermeister über die Abnahme einzelner Prüf- und Kehrarbeiten zur Beendigung der Probezeit eines Bezirksschornsteinfegers bis hin zu jederzeit möglichen Kontrollen der Arbeit und der Rechnungslegung nach der Kehr- und Überprüfungsverordnung.
Der Landkreis ist somit für den Bürger erster Ansprechpartner, falls Rückfragen zu den vom Bezirksschornsteinfegermeister erbrachten Leistungen angezeigt erscheinen.
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