Rechts- und Ordnungsamt
Amt 32

Kurzportrait
 
Zentrale Bußgeldstelle
 
Versammlungs-, Vereins- und Sammlungswesen
 
Gaststätten- und Gewerberecht
 
Jagdangelegenheiten
 
Haltung gefährlicher Tiere
 
Ausländerwesen
 
Einbürgerung
 
Zivil- und Wehrdienstangelegenheiten
 
Feuerschutz & Rettungsdienst
 
Katastrophenschutz
 
Schwarzarbeitsbekämpfung
 
Schornsteinfegerwesen
 
Namensänderung- und Meldewesen
 
Einweisung psychisch erkrankter Personen
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1031
ordnungsamt@landkreis-vechta.de

Amtsleiterin:
Jutta Wagner
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Für das Ausländeramt gelten abweichende Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr
Do.: 14.30 - 18.00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

    

Schornsteinfegerwesen

Die Aufgabe des Schornsteinfegerwesen ist die Bestellung und Aufsicht der Bezirksschornsteinfegermeister sowie die Kontrolle über die Einhaltung der Regelungen der Kehr- und Überprüfungsverordnung.

Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen. Diese Arbeiten werden nach dem Schornsteinfegergesetz vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger wahrgenommen.
Dieser unterliegt in seiner Arbeit der Aufsicht des Landkreises. Die Aufsicht erstreckt sich dabei von der Bestellung der Bezirksschornsteinfegermeister über die Abnahme einzelner Prüf- und Kehrarbeiten zur Beendigung der Probezeit eines Bezirksschornsteinfegers bis hin zu jederzeit möglichen Kontrollen der Arbeit und der Rechnungslegung nach der Kehr- und Überprüfungsverordnung.

Der Landkreis ist somit für den Bürger erster Ansprechpartner, falls Rückfragen zu den vom  Bezirksschornsteinfegermeister erbrachten Leistungen angezeigt erscheinen.