Rechts- und Ordnungsamt
Amt 32

Kurzportrait
 
Zentrale Bußgeldstelle
 
Versammlungs-, Vereins- und Sammlungswesen
 
Gaststätten- und Gewerberecht
 
Jagdangelegenheiten
 
Haltung gefährlicher Tiere
 
Ausländerwesen
 
Einbürgerung
 
Zivil- und Wehrdienstangelegenheiten
 
Feuerschutz & Rettungsdienst
 
Katastrophenschutz
 
Schwarzarbeitsbekämpfung
 
Schornsteinfegerwesen
 
Namensänderung- und Meldewesen
 
Einweisung psychisch erkrankter Personen
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1031
ordnungsamt@landkreis-vechta.de

Amtsleiterin:
Jutta Wagner
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Für das Ausländeramt gelten abweichende Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr
Do.: 14.30 - 18.00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

    

Namensänderung- und Meldewesen

Namensänderung Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Die Änderung eines Namens setzt einen Antrag voraus und kann nicht von Amts wegen durchgeführt werden. Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung gegenüber den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören, überwiegt.

Der Antrag auf Namensänderung ist beim Standesbeamten der Wohnsitzgemeinde zu stellen und wird mit den notwendigen Unterlagen an den Landkreis weitergeleitet. Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis sind folgende Unterlagen zwingend notwendig:

. ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck

. eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch

. eine Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

. ein Führungszeugnis für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben

. ein aktueller Einkommensnachweis des Antragstellers

. (Spätaussiedler legen zusätzlich beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden und der deutschen Übersetzung sowie den Registrierschein des Bundesversorgungsamtes vor)




Pass-, Melde-, Ausweis- und Personenstandswesen Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Der Landkreis Vechta ist Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den genannten Rechtsbereichen. Gleichzeitig wird beim Landkreis das so genannte Zweitbuch betreffend aller im Bereich Personenstandswesen erforderlicher Einträge (Geburten, Heiraten, Todesfälle) geführt.