Rechts- und Ordnungsamt
Amt 32

Kurzportrait
 
Zentrale Bußgeldstelle
 
Versammlungs-, Vereins- und Sammlungswesen
 
Gaststätten- und Gewerberecht
 
Jagdangelegenheiten
 
Haltung gefährlicher Tiere
 
Ausländerwesen
 
Einbürgerung
 
Zivil- und Wehrdienstangelegenheiten
 
Feuerschutz & Rettungsdienst
 
Katastrophenschutz
 
Schwarzarbeitsbekämpfung
 
Schornsteinfegerwesen
 
Namensänderung- und Meldewesen
 
Einweisung psychisch erkrankter Personen
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1031
ordnungsamt@landkreis-vechta.de

Amtsleiterin:
Jutta Wagner
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Für das Ausländeramt gelten abweichende Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr
Do.: 14.30 - 18.00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

    

Haltung gefährlicher Tiere Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Nach der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier-Verordnung - GefTVO) ist das Halten bestimmter Tierarten grundsätzlich verboten bzw. genehmigungspflichtig.

Es besteht ein Verbot für das nicht gewerbliche Halten von Giftschlangen, Giftechsen, tropischen Giftspinnen und giftigen Skorpionen. Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, wenn durch das Halten keine Gefahr für Dritte entstehen kann und vom Landkreis benannte Giftgegenmittel und Behandlungsempfehlungen bereit gehalten werden.

Von der Verordnung erfasst werden weiterhin Raubkatzen, Bären, Wölfe, Primaten-Affen und Krokodile. Eine Ausnahmegenehmigung zum nicht gewerblichen Halten wird erteilt, sofern dadurch die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird.


Hinweis:

Die bis Ende 2002 gültigen Regelungen über Hundehaltung und -führung in der Gefahrtierverordnung sind für nichtig erklärt worden.
Die Regelungen wurden durch das "Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden" ersetzt. Danach gilt für alle Hunde - unabhängig von der Rassezugehörigkeit - die Erlaubnispflicht, wenn die Behörde auf Grund konkreter Vorfälle amtlich feststellt, dass der Hund als gefährlich einzustufen ist.




Weiterführende Informationen:
Navigationsgrafik  Merkblatt für die Hundehaltung