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Ravensberger Str. 20 49377 Vechta
Fax: 04441/898-1031
ordnungsamt@landkreis-vechta.de
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Amtsleiterin:
Jutta Wagner
Tel: 04441/898-0
Email schreiben
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)
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Für das Ausländeramt gelten abweichende Öffnungszeiten: Mo.- Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr Do.: 14.30 - 18.00 Uhr (oder nach Terminabsprache)
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Zivil- und Wehrdienstangelegenheiten
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Freistellungen vom Wehrdienst
Grundwehrdienstpflichtige, die bereit sind, sich als Ersatz zu einer Mitarbeit in einer Hilfsorganisation des Katastrophenschutzes zu verpflichten, können vom Wehrdienst auf Antrag freigestellt werden. Die Verpflichtungszeit beträgt zur Zeit 6 Jahre.
Als Hilfsorganisationen kommen z. B. die Freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden, der Malteser-Hilfsdienst oder das Deutsche Rote Kreuz in Frage.
Der Landkreis entscheidet über die Freistellung nach Anhörung der jeweiligen Hilfsorganisation und des Kreiswehrersatzamtes. Für die Entscheidung ist es hilfreich, wenn der Grundwehrdienstpflichtige bereits freiwillig in dieser Hilfsorganisation mitwirkt.
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Manöverschäden
Schäden jeglicher Art, die von der Bundeswehr oder von ausländischen Streitkräften herbeigeführt worden sind, werden zentral vom Amt für Verteidigungslasten bei der Stadt Osnabrück abgewickelt. Dieses Amt ist unter folgender Adresse zu erreichen:
Stadt Osnabrück, Amt für Verteidigungslasten, 49074 Osnabrück, Neumarkt 14 Tel.: 0541/323-4180, Fax: 0541/323-2247
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