Rechts- und Ordnungsamt
Amt 32

Kurzportrait
 
Zentrale Bußgeldstelle
 
Versammlungs-, Vereins- und Sammlungswesen
 
Gaststätten- und Gewerberecht
 
Jagdangelegenheiten
 
Haltung gefährlicher Tiere
 
Ausländerwesen
 
Einbürgerung
 
Zivil- und Wehrdienstangelegenheiten
 
Feuerschutz & Rettungsdienst
 
Katastrophenschutz
 
Schwarzarbeitsbekämpfung
 
Schornsteinfegerwesen
 
Namensänderung- und Meldewesen
 
Einweisung psychisch erkrankter Personen
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1031
ordnungsamt@landkreis-vechta.de

Amtsleiterin:
Jutta Wagner
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Für das Ausländeramt gelten abweichende Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr
Do.: 14.30 - 18.00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

    

Zivil- und Wehrdienstangelegenheiten

Freistellungen vom Wehrdienst Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Grundwehrdienstpflichtige, die bereit sind, sich als Ersatz zu einer Mitarbeit in einer Hilfsorganisation des Katastrophenschutzes zu verpflichten, können vom Wehrdienst auf Antrag freigestellt werden. Die Verpflichtungszeit beträgt zur Zeit 6 Jahre.

Als Hilfsorganisationen kommen z. B. die Freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden, der Malteser-Hilfsdienst oder das Deutsche Rote Kreuz in Frage.

Der Landkreis entscheidet über die Freistellung nach Anhörung der jeweiligen Hilfsorganisation und des Kreiswehrersatzamtes. Für die Entscheidung ist es hilfreich, wenn der Grundwehrdienstpflichtige bereits freiwillig in dieser Hilfsorganisation mitwirkt.




Unabkömmlichkeitsstellungen Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Seit August 2008 hat sich der Verfahrensablauf zur Beantragung von Unabkömmlichkeitsstellungen geändert.
Betriebe, die Mitarbeiter für eine begrenzte Dauer vom Grundwehrdienst/Zivildienst oder von Wehrübungen freistellen lassen möchten, müssen spätestens vier Wochen vorher einen formlosen Antrag beim Kreiswehrersatzamt in Oldenburg (26135 Oldenburg, Bremer Straße 71, Tel.: 0441/929-0, Fax: 0441/929-2293) stellen.
Der Landkreis Vechta hat in diesem Bereich keine Zuständigkeit mehr.




Manöverschäden Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Schäden jeglicher Art, die von der Bundeswehr oder von ausländischen Streitkräften herbeigeführt worden sind, werden zentral vom Amt für Verteidigungslasten bei der Stadt Osnabrück abgewickelt. Dieses Amt ist unter folgender Adresse zu erreichen:   Stadt Osnabrück, Amt für Verteidigungslasten, 49074 Osnabrück, Neumarkt 14
Tel.: 0541/323-4180, Fax: 0541/323-2247