 |
Einreise von Ausländern zu Besuchszwecken
Ausländer, die visumpflichtig sind und zum Zwecke des Besuchs von Verwandten oder Bekannten oder im Rahmen von Geschäftsbeziehungen einreisen möchten, bedürfen grundsätzlich einer Referenz des deutschen Gastgebers.
Die Referenz besteht darin, dass der Gastgeber sich gegenüber der Ausländerbehörde durch schriftliche Erklärung verpflichtet, folgende Kosten zu tragen, die während des Aufenthaltes in Deutschland entstehen können:
- Kosten des Lebensunterhaltes
- Versorgung mit Wohnraum
- Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit
- Erstattung evtl. in Anspruch genommener öffentlicher Mittel, evtl. Kosten der Ausreise
Die Verpflichtungserklärung ist Voraussetzung für die Erteilung des Visums im Ausland.
|
 |