Allgemeines
Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und steht deshalb dem Eigentümer zu.
Der Jagdschein dokumentiert das Recht zur Jagdausübung mit der Befugnis, als Revierinhaber, als angestellter Jäger oder als Jagdgast in einem Jagdbezirk persönlich zu jagen. Inhalt des Jagdrechts ist aber nicht nur, die Jagd auszuüben und sich das Wild anzueignen, sondern insbesondere die Pflicht, das Wild zu hegen. Die Hege hat das Ziel, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und dessen Lebensgrundlagen zu pflegen und zu sichern.
Die Jägerschaft ist anerkannter Naturschutzverband nach § 29 Bundes-Naturschutzgesetz.
Der Jagdschein wird vom Landkreis ausgestellt und gilt für jeweils ein Jagdjahr im gesamten Bundesgebiet. Er kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist abhängig von dem Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung. Im übrigen genügen in der Regel . die Erklärung über die Gesamtjagdfläche, . der Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung und . alle zwei Jahre die Vorlage eines Führungszeugnisses.
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