Rechts- und Ordnungsamt
Amt 32

Kurzportrait
 
Zentrale Bußgeldstelle
 
Versammlungs-, Vereins- und Sammlungswesen
 
Gaststätten- und Gewerberecht
 
Jagdangelegenheiten
 
Haltung gefährlicher Tiere
 
Ausländerwesen
 
Einbürgerung
 
Zivil- und Wehrdienstangelegenheiten
 
Feuerschutz & Rettungsdienst
 
Katastrophenschutz
 
Schwarzarbeitsbekämpfung
 
Schornsteinfegerwesen
 
Namensänderung- und Meldewesen
 
Einweisung psychisch erkrankter Personen
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1031
ordnungsamt@landkreis-vechta.de

Amtsleiterin:
Jutta Wagner
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Für das Ausländeramt gelten abweichende Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr
Do.: 14.30 - 18.00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

    

Jagdangelegenheiten

Allgemeines Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und steht deshalb dem Eigentümer zu.

Der Jagdschein dokumentiert das Recht zur Jagdausübung mit der Befugnis, als Revierinhaber, als angestellter Jäger oder als Jagdgast in einem Jagdbezirk persönlich zu jagen. Inhalt des Jagdrechts ist aber nicht nur, die Jagd auszuüben und sich das Wild anzueignen, sondern insbesondere die Pflicht, das Wild zu hegen. Die Hege hat das Ziel, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und dessen Lebensgrundlagen zu pflegen und zu sichern.

Die Jägerschaft ist anerkannter Naturschutzverband nach § 29 Bundes-Naturschutzgesetz.

Der Jagdschein wird vom Landkreis ausgestellt und gilt für jeweils ein Jagdjahr im gesamten Bundesgebiet. Er kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist abhängig von dem Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung. Im übrigen genügen in der Regel
. die Erklärung über die Gesamtjagdfläche,
. der Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung und
. alle zwei Jahre die Vorlage eines Führungszeugnisses.




    Waffenschein, Waffenbesitzkarte Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

    Der Waffenschein stellt die Erlaubnis für das Führen von Schusswaffen dar. Er wird für bestimmte Waffen auf höchstens drei Jahre erteilt und kann zweimal verlängert werden.

    Einen Waffenschein benötigt nicht, wer u. a. zugelassene Schußwaffen zur befugten Jagdausübung, zum Jagdschutz oder Forstschutz führt.

    Die Waffenbesitzkarte stellt die Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen dar. Sie wird auf eine bestimmte Art und Anzahl von Schusswaffen ausgestellt und gilt grundsätzlich unbefristet.

    Einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen bedarf nicht, wer u. a. als Inhaber eines Jahresjagdscheines eine Schusswaffe mit einer Länge von mehr als 60 cm erwirbt. Der Erwerber hat aber in diesem Falle die Schusswaffe binnen eines Monats in eine neue oder bereits erteilte Waffenbesitzkarte eintragen zu lassen.

    Der Landkreis Vechta ist zuständig für die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen, zu der auch die Erlaubnisse zum Waffenhandel oder zum Erwerb oder Verbringen von Waffen innerhalb der Europäischen Union gehören.




    Jagdschein Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

    Grundlage einer ordnungsgemäßen Jagdausübung ist eine gute jagdliche Ausbildung. Es wird vom Landkreis einmal jährlich eine Jägerprüfung durchgeführt.

    Kurse zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung bieten an:

    Kreisjägerschaft Landkreis Vechta e. V.:
    Herr Günther Kronlage, (05493/1367)

    Private Jägerausbildung Schürmann:
    Herr Clemens Schürmann, (04442/921380)

    Zur jagdlichen Aus- und Weiterbildung gehören u. a. die Teilnahme an Schießlehrgängen, die Ausbildung zum Hundeführer sowie das Jagdhornblasen. Anmeldungen hierzu können bei den entsprechenden Obmännern der Kreisjägerschaft erfolgen.

    Informationen zu den Obmännern finden Sie unter www.ljn.de/jaegerschaften/vechta