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Ravensberger Str. 20 49377 Vechta
Fax: 04441/898-1031
ordnungsamt@landkreis-vechta.de
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Amtsleiterin:
Jutta Wagner
Tel: 04441/898-0
Email schreiben
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)
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Für das Ausländeramt gelten abweichende Öffnungszeiten: Mo.- Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr Do.: 14.30 - 18.00 Uhr (oder nach Terminabsprache)
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Versammlungs-, Vereins- und Sammlungswesen
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Vereinswesen
Das Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) stellt in seinen wesentlichen Teilen Regelungen über das Verbot von Vereinen sowie spezielle Regelungen für ausländische Vereine auf. Zuständig für die Einhaltung und Umsetzung dieser Regelungen ist der Landkreis.
Insbesondere ausländische Vereine (dieser Begriff umfaßt auch Vereine mit Mitgliedern, die überwiegend nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) sind nach den Regelungen des Vereinsgesetzes in der Verpflichtung. Kernbereich der Regelung ist die verpflichtende Anmeldung ausländischer Vereine beim Landkreis innerhalb von 14 Tagen nach Gründung sowie die Verpflichtung zur Meldung von Veränderungen in der Vorstandsbesetzung, des Satzungszweckes oder der Verwendung des Vereinsvermögens. Entsprechende Antragsformulare sind über den Landkreis Vechta zu beziehen.
Mit der Auflösung der Bezirksregierung ist der Landkreis nunmehr auch zuständig für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bezwecken. Außerdem ist er für die Entziehung der Rechtsfähigkeit und die Genehmigung von Satzungsänderungen bei allen Vereinen, deren Rechtsfähigkeit auf einer Verleihung beruht, zuständig.
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Versammlungen
Nach dem Grundgesetz haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel sind jedoch nach dem Versammlungsgesetz anzeigepflichtig.
Ihre Anzeige, die gebührenfrei ist und spätestens 48 Stunden vor der Versammlung beim Landkreis eingehen sollte, kann unverzüglich bearbeitet werden, wenn folgende Informationen vorliegen:
. Vorname, Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der verantwortlichen Person . Zweck, Ort und Zeitablauf der Versammlung oder des Aufzuges . Anzahl der erwarteten Teilnehmer und gegebenenfalls Art und Anzahl der mitgeführten Fahrzeuge . Art und Anzahl der mitgeführten Tonträger (z. B. Lautsprecher)
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