Rechts- und Ordnungsamt
Amt 32

Kurzportrait
 
Zentrale Bußgeldstelle
 
Versammlungs-, Vereins- und Sammlungswesen
 
Gaststätten- und Gewerberecht
 
Jagdangelegenheiten
 
Haltung gefährlicher Tiere
 
Ausländerwesen
 
Einbürgerung
 
Zivil- und Wehrdienstangelegenheiten
 
Feuerschutz & Rettungsdienst
 
Katastrophenschutz
 
Schwarzarbeitsbekämpfung
 
Schornsteinfegerwesen
 
Namensänderung- und Meldewesen
 
Einweisung psychisch erkrankter Personen
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1031
ordnungsamt@landkreis-vechta.de

Amtsleiterin:
Jutta Wagner
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Für das Ausländeramt gelten abweichende Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr
Do.: 14.30 - 18.00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

    

Zentrale Bußgeldstelle

Der Begriff "zentrale Bußgeldstelle" bedeutet, dass alle Ordnungswiedrigkeiten, deren Ahndung in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Vechta fallen, durch eine Stelle bearbeitet werden.

Für alle Bußgeldverfahren gilt einheitlich die Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids. Die Zustellung erfolg mittels Postzustellungsurkunde. Dabei gilt der Bescheid auch als zugestellt, wenn der Betroffene nicht persönölich angetroffen wurde. Die Einspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Einspruch rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingeht.