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Zentrale Bußgeldstelle
Der Begriff "zentrale Bußgeldstelle" bedeutet, dass alle Ordnungswiedrigkeiten, deren Ahndung in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Vechta fallen, durch eine Stelle bearbeitet werden.
Für alle Bußgeldverfahren gilt einheitlich die Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids. Die Zustellung erfolg mittels Postzustellungsurkunde. Dabei gilt der Bescheid auch als zugestellt, wenn der Betroffene nicht persönölich angetroffen wurde. Die Einspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Einspruch rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingeht.
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