Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amt 39

Kurzportrait
 
Allgemeine Veterinärangelenheiten
 
Tierseuchenbekämpfung
 
Tierproduktion, Tierschutz, Tierarzneimittel
 
Fleischhygiene, Geflügelfleischhygiene, Milchhygiene
 
Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
 
Beseitigung tierischer Nebenprodukte
 
Links
 
Geflügelpest
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1036
veterinaeramt@landkreis-vechta.de

Amtsleiter:
Dr. Detlev Dierkes
Tel: 04441/898-0
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Stellvertreter:
N.N.
Tel: 04441/898-0
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Geflügelpest

Die Geflügelinfluenza, auch als Geflügelpest bezeichnet wird durch ein Virus verursacht. Sie darf jedoch nicht mit der atypischen Geflügelpest, der Newcastle Krankheit verwechselt werden.
Die Inkubationszeit der Geflügelinfluenza variiert von wenigen Stunden bis zu 2 - 3 Tagen. Neben Allgemeinsymptomen wie Mattigkeit, Apathie, struppiges Gefieder, Fress- und Bewegungsunlust sind Hautveränderungen in Form von Zyanosen und Ödemen zu beobachten. Dazu gesellen sich meistens respiratorische Symptome wie Niesen, Tränenfluss, schleimig - seröser Nasenausfluss und schweres Atmen. Häufig treten schwerer Durchfall mit grünlich gefärbtem Kot sowie Bewegungsinkoordinationen mit abnormer Kopfhaltung in Erscheinung. Todesverluste können in extremen Fällen bis zu 100% betragen.
Die Übertragung erfolgt durch den Tierverkehr, Bruteier, Menschen, Mist und eventuell auch durch Wildvögel.
Im Gegensatz zur Newcastle Krankheit ist eine Impfung gegen die Geflügelpest verboten.
Beim Ausbruch der Geflügelpest gelten strenge Maßnahmen. Das betroffene Geflügel muss getötet und unschädlich beseitigt werden. Um den Seuchenherd ist eine Schutzzone von mindestens 3 km und eine Überwachungszone von mindestens 10 km Radius einzurichten. Während einer Sperrzeit von mindestens 30 Tagen dürfen in diesen Gebieten weder Geflügel noch Bruteier verbracht werden. Der Personenverkehr in der Geflügelwirtschaft ist eingeschränkt. Durch Kontrollbesuche werden die Geflügelbestände auf eine mögliche weitere Infektion überprüft. Durch konsequente Hygienemaßnahmen einschließlich verschärfter Desinfektion soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden. Als Desinfektionsmittel sind Formaldehyd oder von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft geprüfte Präparate zu verwenden. Die geprüften Desinfektionsmittel sind in einer Liste veröffentlicht worden.



Weiterführende Informationen:
  zu den Formularen
Navigationsgrafik  Häufig gestellte Fragen zur Vogelgrippe (Robert Koch-Institut)
Navigationsgrafik  Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - Geflügelpest-Info
Navigationsgrafik  Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Navigationsgrafik  Firedrich-Loeffler-Institut - Vogelgrippe