Die Mitarbeiter dieses Aufgabenbereiches sind Ansprechpartner für Unternehmen und Bürger bei der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten. Nach der Neufassung des europäischen Tierkörperbeseitigungsrechts sind Betriebe wie Biogasanlagen und Heimtierfutterbetriebe, aber auch alle anderen Betriebe, die tierische Nebenprodukte verarbeiten oder lagern, zulassungspflichtig. Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig transprotiert, muss diese Tätigkeit beim Veterinäramt registrieren lassen.
Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Transport von tierischen Nebenprodukten werden vom Veterinäramt regelmäßig kontrolliert.