Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amt 39

Kurzportrait
 
Allgemeine Veterinärangelenheiten
 
Tierseuchenbekämpfung
 
Tierproduktion, Tierschutz, Tierarzneimittel
 
Fleischhygiene, Geflügelfleischhygiene, Milchhygiene
 
Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
 
Beseitigung tierischer Nebenprodukte
 
Links
 
Geflügelpest
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1036
veterinaeramt@landkreis-vechta.de

Amtsleiter:
Dr. Detlev Dierkes
Tel: 04441/898-0
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Stellvertreter:
N.N.
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Ziel der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung ist der Schutz der Verbraucher vor Schädlingen, Täuschung und Irreführung. Als Bedarfsgegenstand werden alle Gegenstände bezeichnet, die mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Berührung kommen (z.B. Geschirr, Besteck oder Reinigungmittel). Aber auch Tabakwaren und kosmetische Erzeugnisse unterliegen der Lebensmittelüberwachung.

Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung gehört die Durchführung von Betriebsüberprüfungen in Lebensmittelbetrieben. Hierzu gehören Kioske, Imbissbetriebe, Restaurants, Einzelhandelsgeschäfte, Bäckereien, Fleischereien, der Getränke- und Gemüsehandel bis hin zu großen EG-zugelassenen Verarbeitungsbetrieben. Diese Betriebe unterliegen aufgrund des Produktionsrisikos und dem Ergebnis der bisherigen Kontrollen individuellen Überwachungsfrequenzen.

Zusätzlich werden Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeproben planmäßig oder bei speziellem Verdacht entnommen. Bei Beanstandung dieser Proben oder Verbraucherbeschwerden folgen die notwendigen Maßnahmen. Dieses gilt auch für Untersuchungsergebnisse von Lebensmitteln aus dem Landkreis Vechta, die in anderen Gebieten Deutschlands erhoben wurden.

Die Mitarbeiter der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung beraten auch Gewerbetreibende und Bürger und geben allgemeine Verbraucherinformationen. Sofern die Gesundheit von Menschen geschädigt wurde, erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt.