Im Landkreis Vechta sin 57 Betriebe für den innergemeinschaftlichen Verkehr zugelassen (Stand 01.04.2008). Diese Betriebe werden von amtlichen Tierärzten auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften überwacht.
Fleischhygiene einschließlich Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird von angestellten Tierärzten und amtlichen Fachassistenten durchgeführt. Durch die Untersuchung jedes einzelnen Tieres und stichprobenweise Rückstandskontrollen wird sichergestellt, dass nur einwandfreies Fleisch in den Verkehr gelangt.
Außer den Schlachtbetrieben unterliegen auch die Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe sowie die Kühlhäuser einer regelmäßigen amtstierärztlichen Hygieneüberwachung.
Geflügelfleischhygiene einschließlich Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchung
Die Schlachtgeflügel-(Lebend-)untersuchung erfolgt in den Herkunftsbetrieben.
Zusammen mit amtlichen Fachassistenten wird in den Geflügelschlachtbetrieben die Geflügelfleischuntersuchung Stück für Stück durchgeführt. Ergänzende stichprobenweise durchgeführte Rückstandskontrollen dienen ebenfalls der Verbrauchersicherheit.
Auch die Hygiene in den Geflügelschlacht-, Geflügelzerlege- und Geflügelverarbeitungsbetrieben wird amtstierärztlich überwacht. Mit den Rotfleischbetrieben sind im Landkreis Vechta insgesamt 50 Betriebe für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zugelassen.
Milchhygiene
Die Überwachung der Gewinnung und Behandlung von Rohmilch in den Milcherzeugerbetrieben einschließlich Beratung der betreffenden Tierhalter stellt neben der Milchtransport- und der Molkereiüberwachung den Schwerpunkt dieses Gebietes dar.