Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amt 39

Kurzportrait
 
Allgemeine Veterinärangelenheiten
 
Tierseuchenbekämpfung
 
Tierproduktion, Tierschutz, Tierarzneimittel
 
Fleischhygiene, Geflügelfleischhygiene, Milchhygiene
 
Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
 
Beseitigung tierischer Nebenprodukte
 
Links
 
Geflügelpest
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1036
veterinaeramt@landkreis-vechta.de

Amtsleiter:
Dr. Detlev Dierkes
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Stellvertreter:
N.N.
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Tierproduktion, Tierschutz, Tierarzneimittel

Tierproduktion, Hygienerichtlinien, Viehverkehr Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

In Verbindung mit Genehmigungsanträgen für Stallbauten werden die Haltungsbedingungen und ihre Auswirkungen auf die Tiergesundheit überprüft.

Zur Seuchenvorbeuge spielt die Überwachung des Tierhandels und Tiertransportes eine wichtige Rolle. Tierschauen unterliegen der Genehmigung und werden überprüft.




Tierschutz Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Die Überprüfung und Beratung von Tierhaltungen aufgrund spezieller Tierschutzvorschriften (Hühner, Schweine, Kälber) steht in diesem Bereich im Vordergrund. Kontrolliert wird daneben der Tierschutz auf Transporten, in den Schlachtbetrieben und in weiteren Einzelfällen.


Arzneimittelüberwachung in den Herkunftsbeständen Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Jeder Halter von lebensmittelliefernden Tieren ist verpflichtet, ein Bestandsbuch zu führen, in dem er unverzüglich jede Anwendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln einzutragen hat. Der behandelnde Tierarzt muss in einem Arzneimittel- Anwendungs- und Abgabebeleg auch jede durchgeführte Arzneimittelanwendung und die Identität der behandelten Tiere eintragen. Diese Vorschriften werden vom Veterinäramt in Verdachtsfällen routinemäßig überprüft.