Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amt 39

Kurzportrait
 
Allgemeine Veterinärangelenheiten
 
Tierseuchenbekämpfung
 
Tierproduktion, Tierschutz, Tierarzneimittel
 
Fleischhygiene, Geflügelfleischhygiene, Milchhygiene
 
Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
 
Beseitigung tierischer Nebenprodukte
 
Links
 
Geflügelpest
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1036
veterinaeramt@landkreis-vechta.de

Amtsleiter:
Dr. Detlev Dierkes
Tel: 04441/898-0
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Stellvertreter:
N.N.
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Tierseuchenbekämpfung Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Verhütung und Bekämpfung von anzeigepflichtigen, meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten

Grundsätzlich sollen vorbeugende Maßnahmen, wie Beibringung von Gesundheitsbescheinigungen bei Zukauf von Tieren sowie Untersuchungen und Impfungen, die Einschleppung von Seuchen verhindern.

Beim Auftreten von Tierseuchen und Tierkrankheiten obliegt es dem Veterinäramt, diagnostische und epidemiologische (Klärung der Infektionswege) Untersuchungen vorzunehmen und nach Feststellung der Seuche die Tötung der erkrankten Tiere, die Schätzung ihres Wertes für die Entschädigung, Sperrmaßnahmen usw. zu veranlassen. Vergleichbare Maßnahmen werden auch beim Auftreten meldepflichtiger Tierkrankheiten oder Tiervergiftungen durchgeführt.


Als bedeutsamste Tierseuchen seien folgende beispielhaft erwähnt:

  • Europäische Schweinepest (ESP)
  • Aujeszkysche Krankheit (AK)
  • Vesikuläre Schweinekrankheit (SVD)
  • Maul- und Klauenseuche (MKS)
  • Tollwut
  • Geflügelpest (Vogelgrippe)
  • Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease bzw. ND)
  • Amerikanische Faulbrut der Bienen
  • Brucellose
  • Leukose
  • Tuberkulose
  • Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1)
  • Salmonellose

Sofern Menschen betroffen sind (z. B. Tollwut, Tuberkulose) arbeitet das Veterinäramt eng mit dem Gesundheitsamt zusammen.