Tierseuchenbekämpfung
Verhütung und Bekämpfung von anzeigepflichtigen, meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten
Grundsätzlich sollen vorbeugende Maßnahmen, wie Beibringung von Gesundheitsbescheinigungen bei Zukauf von Tieren sowie Untersuchungen und Impfungen, die Einschleppung von Seuchen verhindern.
Beim Auftreten von Tierseuchen und Tierkrankheiten obliegt es dem Veterinäramt, diagnostische und epidemiologische (Klärung der Infektionswege) Untersuchungen vorzunehmen und nach Feststellung der Seuche die Tötung der erkrankten Tiere, die Schätzung ihres Wertes für die Entschädigung, Sperrmaßnahmen usw. zu veranlassen. Vergleichbare Maßnahmen werden auch beim Auftreten meldepflichtiger Tierkrankheiten oder Tiervergiftungen durchgeführt.
Als bedeutsamste Tierseuchen seien folgende beispielhaft erwähnt:
- Europäische Schweinepest (ESP)
- Aujeszkysche Krankheit (AK)
- Vesikuläre Schweinekrankheit (SVD)
- Maul- und Klauenseuche (MKS)
- Tollwut
- Geflügelpest (Vogelgrippe)
- Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease bzw. ND)
- Amerikanische Faulbrut der Bienen
- Brucellose
- Leukose
- Tuberkulose
- Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1)
- Salmonellose
Sofern Menschen betroffen sind (z. B. Tollwut, Tuberkulose) arbeitet das Veterinäramt eng mit dem Gesundheitsamt zusammen.
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