Amt für Wasserwirtschaft, Hoch- und Tiefbau
Amt 66

Kurzportrait
 
Gewässerbenutzungen, Gewässerausbau
 
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
 
Abwasserbeseitigung, Kleinkläranlagen
 
Abwasserbeseitigung, Kläranlagen der Städte und Gemeinden
 
Wasserschutzgebiete
 
Überschwemmungsgebiete
 
Altlastenkataster
 
Tiefbau
 
Kreisstraßenmeisterei
 
Gebäudemanagement
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1041
wasserwirtschaft@landkreis-vechta.de

Amtsleiter:
Otto Langeland
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Stellvertreter:
Winfried Stuntebeck
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Altlastenkataster Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (z.B. ehemalige Deponien).

Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (z.B. ehemalige Tankstellen).

Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Nicht von jeder im Altlastenkataster erfassten Fläche geht eine Gefahr aus. So stellt beispielsweise eine Auffüllung mit sauberem Bodenaushub zwar eine Altablagerung aber keine Altlast dar. Altablagerungen und Altstandorte können den Wert und die Nutzbarkeit von Grundstücken beeinflussen. Beispielsweise kann es bei Baumaßnahmen zu erheblichen Mehrkosten für die Entsorgung von Aushubmaterial kommen. Doch Altablagerungen und Altstandorte müssen kein Hinderungsgrund für Ihr Vorhaben sein. Eine frühzeitige Berücksichtigung der "Altlastenproblematik", schon in der ersten Planungsphase, ermöglicht in den meisten Fällen eine Realisierung Ihrer Pläne.

Eine schriftliche Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und Altstandorte bietet hilfreiche Informationen

  • zur Einschätzung des Grundstückswertes
  • vor Grundstücksaktivitäten (z.B. Kauf, Verkauf, Pacht, Erbbaupacht) oder
  • im Vorfeld von Genehmigungsverfahren



Weiterführende Informationen:
  Antragsformulare und Hinweise