Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung
Amt 63

Kurzportrait
 
Bauanträge
 
Bauvoranfragen
 
Mitteilungen
 
Befreiungen, Ausnahmen, Zustimmungen
 
Bauabnahmen, Bauüberwachung
 
Mitwirkung in anderen Genehmigungsverfahren
 
Groß- und Sonderbauten
 
Baustatik
 
Grundbucheintrag für Wohnungseigentum
 
Wohnungsbauförderung (sozialer Wohnungsbau)
 
Baulastenverzeichnis
 
Denkmalschutz
 
Immissionsschutz
 
Regionalplanung
 
Städtebau
 
Landkreis als Träger öffentlicher Belange und als Planfeststellungsbehörde
 
Planung und Betreuung von Wettbewerben
 
Bodenabbau
 
Wallhecken, Naturdenkmale
 
Waldangelegenheiten und Landschaftsschutzgebiete
 
Naturschutzprojekte im Landkreis Vechta
 
Artenschutz und Tiergehege
 
Naturschutzfachlicher Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF)
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1039
bauordnungsamt@landkreis-vechta.de

Amtsleiter:
Rudolf Stukenborg
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Kurzportrait

Geht es um den "technischen Teil" bei Baugenehmigungen, Bauvoranfragen, Teilungsgenehmigungen, Befreiungen, Mitteilungen sowie Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, ist das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung des Landkreises für Sie genau der richtige Ansprechpartner.

Daneben prüft das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung statische Unterlagen für Ihre Bauvorhaben, soweit eine Prüfung noch vorgeschrieben ist. Im "Verwaltungsbereich" des Amtes wird das Baulastenverzeichnis geführt. Dort werden öffentlich-rechtliche Belastungen von Baugrundstücken eingetragen.

Erfahrungsgemäß werden im Landkreis Vechta 90% aller Bauanträge genehmigt. Wird im Falle eines negativen Bescheids Widerspruch eingelegt, erfolgt im Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung die Bearbeitung. Ebenso wirkt das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung bei gerichtlichen Verfahren mit.

Ihre Anträge und Anliegen wollen wir selbstverständlich möglichst schnell und umfassend bearbeiten. Das gelingt um so besser, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. Die notwendigen Antragsunterlagen und Bauvorlagen können Sie direkt bei uns anfordern.

Das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung bearbeitet darüber hinaus auch Anträge nach dem Nieders. Denkmalschutzgesetz. Hierzu zählen neben denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen auch Steuerbescheinigungen sowie die Beratung von Eigentümern und Bauherren bei der Ausführung von Baumaßnahmen bei Baudenkmalen.

Im Bereich des Immissionsschutzes wird das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung bei Antragsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz tätig. Soweit der Landkreis nicht selbst Genehmigungsbehörde ist, nimmt das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung die baurechtliche Beurteilung gegenüber der Genehmigungsbehörde vor.

Das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung ist, wie der Name schon sagt, auch für die Aufstellung sogenannter "Pläne", nämlich der Regional- und Kreisplanung zuständig. Hierbei geht es im Wesentlichen um die geordnete Weiterentwicklung innerhalb des Kreisgebietes. Dieses Amt bündelt auch zentral für die Kreisverwaltung Stellungnahmen, soweit bei größeren Vorhaben öffentliche Belange betroffen sind.

Wir stehen Ihnen auch in Fragen des sozialen Wohnungsbaus, des Ausstellens von Wohnberechtigungsscheinen oder der Förderung von Wohnungseigentummaßnahmen mit Rat und Tat zur Seite.

Schließlich werden hier auch die Aufgaben aus Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz bearbeitet. Das umfasst die folgenden Thematiken:
Umweltschutz (Lokale Agenda 21),
Landschaftsplanung,
Bodenabbau,
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale,
Wallheckenschutz, besonders geschützte Biotope,
Artenschutz, Tiergehege,
Angelegenheiten des Landeswaldgesetzes und des Feld- und Forstordnungsgesetzes,
Naturschutzprojekte.


Weiterführende Informationen:
  zu den Antragsunterlagen