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Ravensberger Str. 20 49377 Vechta
Fax: 04441/898-1039
bauordnungsamt@landkreis-vechta.de
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Amtsleiter:
Rudolf Stukenborg
Tel: 04441/898-0
Email schreiben
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)
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Kurzportrait
Geht es um den "technischen Teil" bei Baugenehmigungen, Bauvoranfragen, Teilungsgenehmigungen, Befreiungen, Mitteilungen sowie Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, ist das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung des Landkreises für Sie genau der richtige Ansprechpartner.
Daneben prüft das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung statische Unterlagen für Ihre Bauvorhaben, soweit eine Prüfung noch vorgeschrieben ist. Im "Verwaltungsbereich" des Amtes wird das Baulastenverzeichnis geführt. Dort werden öffentlich-rechtliche Belastungen von Baugrundstücken eingetragen.
Erfahrungsgemäß werden im Landkreis Vechta 90% aller Bauanträge genehmigt. Wird im Falle eines negativen Bescheids Widerspruch eingelegt, erfolgt im Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung die Bearbeitung. Ebenso wirkt das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung bei gerichtlichen Verfahren mit.
Ihre Anträge und Anliegen wollen wir selbstverständlich möglichst schnell und umfassend bearbeiten. Das gelingt um so besser, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. Die notwendigen Antragsunterlagen und Bauvorlagen können Sie direkt bei uns anfordern.
Das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung bearbeitet darüber hinaus auch Anträge nach dem Nieders. Denkmalschutzgesetz. Hierzu zählen neben denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen auch Steuerbescheinigungen sowie die Beratung von Eigentümern und Bauherren bei der Ausführung von Baumaßnahmen bei Baudenkmalen.
Im Bereich des Immissionsschutzes wird das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung bei Antragsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz tätig. Soweit der Landkreis nicht selbst Genehmigungsbehörde ist, nimmt das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung die baurechtliche Beurteilung gegenüber der Genehmigungsbehörde vor.
Das Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung ist, wie der Name schon sagt, auch für die Aufstellung sogenannter "Pläne", nämlich der Regional- und Kreisplanung zuständig. Hierbei geht es im Wesentlichen um die geordnete Weiterentwicklung innerhalb des Kreisgebietes. Dieses Amt bündelt auch zentral für die Kreisverwaltung Stellungnahmen, soweit bei größeren Vorhaben öffentliche Belange betroffen sind.
Wir stehen Ihnen auch in Fragen des sozialen Wohnungsbaus, des Ausstellens von Wohnberechtigungsscheinen oder der Förderung von Wohnungseigentummaßnahmen mit Rat und Tat zur Seite.
Schließlich werden hier auch die Aufgaben aus Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz bearbeitet. Das umfasst die folgenden Thematiken: Umweltschutz (Lokale Agenda 21), Landschaftsplanung, Bodenabbau, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Wallheckenschutz, besonders geschützte Biotope, Artenschutz, Tiergehege, Angelegenheiten des Landeswaldgesetzes und des Feld- und Forstordnungsgesetzes, Naturschutzprojekte.
Weiterführende Informationen:
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