Zahnärztlicher Dienst
Ziel und Aufgabe der Zahnärztlichen Dienste ist es, die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen zu fördern und zu verbessern. Maßnahmen der Primärprophylaxe verhindern Erkrankungen des Kauorgans. Durch Sekundärprophylaxe wird erreicht, dass vorhandene Erkrankungen frühzeitig der Therapie zugeführt und weitere Schäden begrenzt werden.
Grundlage ist die zahnärztliche Untersuchung aller Kinder und Jugendlichen. Aus den Untersuchungen ergeben sich folgende Schwerpunkte:
- Behandlungsbedürftige zu erkennen und für deren Behandlung nach dem Prinzip der Subsidiarität zu sorgen
- Karieshochrisikoträger zu identifizieren und zu deren Intensivbetreuung beizutragen.
Der Schwerpunkt der präventativen Maßnahmen der zahnärztlichen Dienste ist die Gruppenprophylaxe mit dem Ziel, die Eigenverantwortlichkeit zu stärken. Auf dieser Basis wird eine Intensivprophylaxe für Karieshochrisikogruppen bis zum 12. Lebensjahr durchgeführt. Behandlungsmaßnahmen, insbesondere bei Behinderten, werden nach subsidiären Grundsätzen durchgeführt.
Eine Kooperation mit anderen Trägern und Institutionen hat sich bewährt. Insbesondere unterstützen die hiesigen Krankenkassen finanziell die Durchführung der Jugendzahnpflege.
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