Trennungs- und Scheidungsberatung
Im Falle der Trennung oder Scheidung werden Eltern auf Antrag unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen vom Jugendamt bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge unterstützt. Im Falle eines Scheidungsantrages wird das Jugendamt vom Familiengericht unterrichtet, damit den Eltern Unterstützungsangebote unterbreitet werden.
In Form eines persönlichen Gespräches bietet das Jugendamt
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eine Einzelberatung
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eine Beratung beider Elternteile
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eine Beratung der gesamten Familie
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eine Vermittlung bei Konflikten hinsichtlich der elterlichen Sorge und der Ausgestaltung des Umgangs
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eine Vermittlung zu weiteren lösungsunterstützenden Möglichkeiten
Dabei orientiert sich die Beratung an den Grundsätzen, dass
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die Elternschaft auch nach der Trennung fortbesteht
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Kinder und Jugendliche sowohl Mutter als auch Vater nach der Trennung oder Scheidung weiterhin brauchen
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Eltern weiterhin gemeinsam für ihre Kinder verantwortlich sind
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Partnerkonflikte von der Elternschaft zu trennen sind
Die Beratung soll im Rahmen der Trennung und Scheidung helfen, die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderlichen Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.
Zur Wahrung des Kindeswohls ist es notwendig, dass Eltern in Trennungs- und Scheidungsstreitigkeiten ihre Konflikte rasch und einvernehmlich lösen und eine den Interessen des Kindes zufriedenstellende Lösung finden.
Hierbei erhalten Eltern entsprechende Unterstüzung durch das Familiengericht (http://www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de/), das Jugendamt des Landkreises Vechta und die Erziehungsberatungsstelle des Caritas Sozialwerkes St. Elisabeth (www.caritas-sozialwerk.de/47172.html).
Damit dies inhaltlich weiter fortentwickelt werden kann, haben sich Vertreter dieser drei Institutionen zu einer Arbeitsgruppe "Inititative für Kinder und Jugendliche in Trennungs- und Scheidungsverfahren - pro KiTuSch - zusammengefunden.
Flyer pro KiTuSch
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