Sozialamt
Amt 50

Kurzportrait
 
Vorbeugende Gesundheitshilfe
 
Krankenhilfe
 
Blindenhilfe
 
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
 
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
 
Leistungen für Schwerbehinderte
 
Beirat für Menschen mit Behinderungen
 
Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige
 
Leistungen für Spätaussiedler
 
Kriegsopferfürsorge
 
Betreuungsstelle
 
Elterngeld
 
Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG)
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1045
sozialamt@landkreis-vechta.de

Amtsleiterin:
Angelika Wehebrink
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Stellvertreterin:
Kerstin Themann
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Für die BAföG- und Elterngeldstelle gelten abweichende Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr
Do.: 14.30 - 18.00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

    

Betreuungsstelle Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Die Betreuungsstelle berät und unterstützt Betreuer und Betreute in allen Fragen zum Betreuungsrecht.

Wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht ganz oder teilweise selbst besorgen kann, bestellt das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen aus einen Betreuer für ihn. Ein Betreuer darf nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Aufgabenkreise sind die Personensorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltbestimmungsrecht und Vermögenssorge.

Jeder Bürger kann beim Vormundschaftsgericht eine Betreuung anregen. Das Antragsformular für die Einrichtung einer Betreuung finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichtes. Die Betreuung kann auch persönlich und mündlich beim Amtsgericht zur Niederschrift beim Rechtspfleger angeregt werden.

Weitere Aufgaben der Betreuungsbehörde sind:

  • Anerkennung von Betreuungsvereinen
  • Förderung der Aufgabenwahrnehmung durch Betreuungsvereine
  • Durchführung von rechtlichen Betreuungen Erwachsener
  • Gewinnung und Einführung ehrenamtlicher Betreuer
  • Beratung und Unterstützung von Betreuern sowie Förderung von Fortbildungsangeboten
  • Unterstützung des Vormundschaftsgerichtes
    Feststellung des Sachverhaltes
    Vorschlag geeigneter Betreuer


Hilfreiche Links: