Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle berät und unterstützt Betreuer und Betreute in allen Fragen zum Betreuungsrecht.
Wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht ganz oder teilweise selbst besorgen kann, bestellt das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen aus einen Betreuer für ihn. Ein Betreuer darf nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Aufgabenkreise sind die Personensorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltbestimmungsrecht und Vermögenssorge.
Jeder Bürger kann beim Vormundschaftsgericht eine Betreuung anregen. Das Antragsformular für die Einrichtung einer Betreuung finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichtes. Die Betreuung kann auch persönlich und mündlich beim Amtsgericht zur Niederschrift beim Rechtspfleger angeregt werden.
Weitere Aufgaben der Betreuungsbehörde sind:
- Anerkennung von Betreuungsvereinen
- Förderung der Aufgabenwahrnehmung durch Betreuungsvereine
- Durchführung von rechtlichen Betreuungen Erwachsener
- Gewinnung und Einführung ehrenamtlicher Betreuer
- Beratung und Unterstützung von Betreuern sowie Förderung von Fortbildungsangeboten
- Unterstützung des Vormundschaftsgerichtes
Feststellung des Sachverhaltes Vorschlag geeigneter Betreuer
Hilfreiche Links:
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